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BGH, 11.07.1972 - 1 StR 256/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Zueignungswillen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 256/72
Die tatsächlichen Feststellungen zu dem Diebstahl bei der Firma R. und K. OHG, S. (Fall II 7 der Urteilsgründe), ergeben nicht, daß auch der Angeklagte K. die Absicht hatte, an der Beute teilzuhaben (BGHSt 4, 236). - BGH, 10.11.1965 - 2 StR 404/65
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Nötigung - Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 256/72
Er kann daher auch nicht eines Diebstahls schuldig erachtet werden, denn Mittäter an einer solchen Straftat kann nur sein, wer sich selbst die Sache zueignen will (BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 404/65 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 242 Rdnr. 18). - BGH, 09.08.1968 - 2 StR 361/68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Auszug aus BGH, 11.07.1972 - 1 StR 256/72
Die Feststellungen rechtfertigen es nur, den Angeklagten in diesem Fall einer Beihilfe zum Diebstahl schuldig zu sprechen (BGH, Urteil vom 9. August 1968 - 2 StR 361/68, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.).